Zu den wichtigsten Neuerungen gehört die öffentliche Berichterstattung über steuerliche Erträge, die von Unternehmen mit einem jährlichen Umsatz von über 750 Millionen Euro durchgeführt werden muss. Diese Berichte werden über AJPES und die Websites der Unternehmen öffentlich zugänglich gemacht und müssen mindestens fünf Jahre lang verfügbar bleiben. Nach Einschätzung des Ministeriums wird diese Maßnahme 14 slowenische Unternehmen betreffen.
Darüber hinaus führt die Novelle die Nachhaltigkeitsberichterstattung ein, die von großen Unternehmen verlangt, nachhaltige Faktoren wie Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte (ESG) in ihre Geschäftsstrategien einzubeziehen. Kleine und mittelständische Unternehmen, die an der Börse notiert sind, werden ab 2026 ebenfalls dazu verpflichtet.
Eine bedeutende Änderung ist auch die Einführung verbindlicher Geschlechterquoten in Unternehmensführungen. Große börsennotierte Unternehmen und Unternehmen mit überwiegend staatlichem Eigentum müssen eine Mindestrepräsentation des unterrepräsentierten Geschlechts gewährleisten, und zwar mit mindestens 40 % in den Aufsichtsgremien oder 33 % in den Leitungs- und Aufsichtsgremien sowie unter den geschäftsführenden Direktoren. Dies umfasst auch das Recht auf Auskunft und rechtlichen Schutz für nicht ausgewählte Kandidaten des unterrepräsentierten Geschlechts.
Die Novelle ändert außerdem die Kriterien für die Einstufung von Unternehmen nach Größe, indem sie die Umsatzgrenze für große Unternehmen von 40 auf 50 Millionen Euro und die Aktivgrenze von 20 auf 25 Millionen Euro anhebt. Dies wird bestimmte Unternehmen von einigen administrativen Verpflichtungen entlasten. Darüber hinaus schreibt das Gesetz vor, dass Unternehmen und Einzelunternehmer ihre Geschäftsräume klar mit dem Namen und Sitz des Unternehmens kennzeichnen müssen.
Trotz der positiven Ziele wird darauf hingewiesen, dass die Novelle in mehreren Aspekten über die Mindestanforderungen der EU-Richtlinien hinausgeht und zusätzliche administrative Belastungen einführt, was sich nachteilig auf die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen im Binnenmarkt auswirken könnte. Zu den kritischen Punkten gehören die Verpflichtung zur Veröffentlichung steuerlicher Informationen im Jahresbericht, die in der europäischen Richtlinie nicht vorgesehen ist, sowie zusätzliche administrative Anforderungen wie die Pflicht zur Übermittlung von Daten an den Gleichstellungsbeauftragten. Darüber hinaus erweitert die Novelle den Kreis der Unternehmen, die zur Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten verpflichtet sind, über die Anforderungen der Richtlinie hinaus und schränkt die Rolle unabhängiger Anbieter bei der Bewertung dieser Berichte ein. Dies könnte langfristig zu einer Verringerung des Wettbewerbs und einer geringeren Qualität der Berichte führen.
Quelle: Gov.si